rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Rotkreuzkurs Erste Hilfe Fortbildung für Betriebe (BG)

In diesem Kurs werden Kenntnisse und Übungen aus der Ersten Hilfe wiederholt und vertieft. Teilnehmerwünsche werden hierbei berücksichtigt. Insbesondere auf die Herz-Lungen-Wiederbelebung wird verstärkt eingegangen. Sie haben umfangreiche Übungsmöglichkeiten zur Auffrischung ihrer Kenntnisse der letzten Erste Hilfe Ausbildung, die für betriebliche Ersthelfer nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.

Ansprechpartner

Herr
Fabian Back

Tel:  09351 5081-340
bildung.mainfranken@brk.de

Wernfelder Str. 1
97737 Gemünden

Themen und Anwendungen

Sie wiederholen die Versorgung bedrohlicher Blutungen , aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die bei Atemstörungen und Störungen des Herz-Kreislaufsystems zu treffen sind.

Weitere Themen:

  • Eigenschutz und absichern von Unfallstellen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Knochen- und Gelenkverletzungen
  • Verbrennungen, Hitze- und Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • praktische Übungen
  • Teilnehmerwünsche
Lehrgangsumfang
  • 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen
Zielgruppe
  • Ersthelfer in Betrieben und Einrichtungen bei denen die letzte Erste Hilfe Schulung weniger als zwei Jahre zurück liegt.
 

Ab einer Teilnehmerzahl von 15 Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.

Achtung

Betriebliche Ersthelfer mit Abrechnung über die Berufsgenossenschaft müssen vor Kursbeginn das entsprechende Formular, vorausgefüllt vom Arbeitgeber, vorlegen. Ohne dieses korrekt und vollständig ausgefüllte Formular ist eine Kursteilnahme ausgeschlossen oder die Kosten müssen selbst getragen werden. Bei den Berufsgenossenschaften KUVB, LUK, BGN und BGW muss vor Kursbeginn eine Kostenübernahmeerklärung von Seiten des Arbeitgebers beantragt werden.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen beratend zur Seite.

Hinweis

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.