An die Mitglieder des BRK-Kreisverbandes Würzburg
W A H L A U S S C H R E I B U N G
Die Neuwahl im Kreisverband Würzburg des Bayerischen Roten Kreuzes findet gemäß § 26 der BRK-Satzung statt.
Die Unterzeichneten wurden gemäß § 2 der Wahlordnung vom Vorstand als Wahlvorbereitungsausschuss bestellt.
Die Mitgliederversammlung findet statt am:
Datum : 10. April 2025
Uhrzeit : 19:30 Uhr
Ort : in den Mainfrankensälen in Würzburg
Hierzu ergeht noch gesonderte Einladung.
Für die Mitgliederversammlung schreiben wir die Neuwahl für die Vorstandschaft, den Haushaltsausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung und zur Landesversammlung des Kreisverbandes Berlin wie folgt aus:
Gemäß §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
A) Vorstandschaft:
der Vorsitzende
erster stv. Vorsitzender
zweiter stv. Vorsitzender
der Chefarzt
der stv. Chefarzt
der Schatzmeister
der stv. Schatzmeister
der Justiziar
der Konventionsbeauftragte
B) Haushaltsausschuss
Sieben Mitglieder
Drei Ersatzmitglieder
C) ......5.... Delegierte und ....5...... Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
....3..... Delegierte und .....3..... Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
Sämtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses sowie Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Der Anteil an hauptamtlichen Mitarbeitern unter den Delegierten zur jeweils Bezirks- und Landesversammlung darf 1 Person sein, darüber hinaus jedoch 20% nicht überschreiten. Hauptamtliche Mitarbeiter des BRK dürfen dem Kreisvorstand ihrer Verbandsstufe nicht angehören (§ 5 Abs. 6 der Satzung); Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der jeweils übergeordneten Bezirksvorstandes.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK Kreisverband Würzburg als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband.
Unter Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum
Tag: Montag Datum: 31.03.2025 08:00 Uhr
Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorbereitungsausschuss des Kreisverbandes Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Würzburg, Zeppelinstr. 1-3, 97074 Würzburg einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).
Die Wahlvorschläge richten Sie bitte an wahlvorschlag.wue(at)brk(dot)de
Bitte melden Sie sich hierauf der Homepage oder per
E-Mail wahlvorschlag.wue(at)brk(dot)de an und beantragen Sie Ihren Wahlberechtigungsschein. Wir möchten hiermit den Ablauf und die Überprüfung der Wahlberichtigungen vereinfachen.
Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen.
Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Wahlvorbereitungsausschuss