Wahl der Gemeinschaft Wohlfahrts und Sozialarbeit am
Donnerstag, den 10. April 2025 um 18:00 Uhr
in die Mainfrankensäle in Veitshöchheim
Gemäß 3.2.3 der Richtlinien für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit sind von den Mitgliedern die zwei ehrenamtlichen Beauftragten der Gemeinschaft Wohlfahrt- und Sozialarbeit zu wählen.
Ein Wahlvorbereitungsausschuss ist gem. 3.2.3 der Richtlinie der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit nicht erforderlich, für die Wahldurchführung gilt die Wahlordnung des Bayerischen Roten Kreuz.
Gemäß 5.1. der Richtlinie der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit sind alle Mitglieder wahlberechtigt. Aktive Mitglieder haben das aktive Wahlrecht ab Vollendung des 16. Lebensjahres und das passive Wahlrecht ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, dies gilt gem. § 9 der Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes.
Wahlvorschläge können schriftlich bis zum 31. März um 08:00 Uhr an das
Bayerisches Rote Kreuz
Kreisverband Würzburg
Wahlvorbereitungsausschuss der WuS
Zeppelinstraße 1-3
97074 Würzburg
abgegeben werden und müssen zum obengenannten Zeitpunkt im Kreisverband vorliegen. Den Wahlvorschlägen soll die Einverständniserklärung der Vorgeschlagenen beigefügt werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).
Bitte melden Sie sich hierauf der Homepage oder per
E-Mail wahlvorschlag.wue(at)brk(dot)de an und beantragen Sie Ihren Wahlberechtigungsschein. Wir möchten hiermit den Ablauf und die Überprüfung der Wahlberichtigungen vereinfachen.
Die Wahlvorschläge richten Sie bitte an wahlvorschlag.wue(at)brk(dot)de
Der Wahlvorbereitungsausschuss