header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Rotkreuzkurs Erste Hilfe Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (BG)

Ansprechpartner

Herr
Fabian Back

Tel:  09351 5081-340
bildung.mainfranken@brk.de

Wernfelder Str. 1
97737 Gemünden

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Themen und Anwendungen

Sie erlernen die Versorgung bedrohlicher Blutungen bei Kindern, aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die bei Atemstörungen und Störungen des Herz-Kreislaufsystems zu treffen sind.

Weitere Themen sind:

  • Knochenbrüche
  • Schock
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Vergiftungen
  • Erkrankungen im Kindesalter
  • Impfkalender

Damit Unfälle gar nicht erst passieren, werden Ihnen im Kurs außerdem besondere Gefahrenquellen für Kinder aufgezeigt und vorbeugende Maßnahmen nahegebracht.

Lehrgangsumfang
  • 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen
Zielgruppe
  • Ersthelfer in Grundschulen
  • Ersthelfer in Kindergärten
  • Ersthelfer sonstigen Bildungs und Betreuungseinrichtungen für Kinder 

Ab einer Teilnehmerzahl von 15 Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.

Achtung

Betriebliche Ersthelfer mit Abrechnung über die Berufsgenossenschaft müssen vor Kursbeginn das entsprechende Formular, vorausgefüllt vom Arbeitgeber, vorlegen. Ohne dieses korrekt und vollständig ausgefüllte Formular ist eine Kursteilnahme ausgeschlossen oder die Kosten müssen selbst getragen werden. Bei den Berufsgenossenschaften KUVB, LUK, BGN und BGW muss vor Kursbeginn eine Kostenübernahmeerklärung von Seiten des Arbeitgebers beantragt werden.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen beratend zur Seite.

Hinweis

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.