Nachwahl des/der Vorsitzenden

An alle fördernden und aktiven Mitglieder des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Würzburg

W A H L A U S S C H R E I B U N G

Gemäß § 26 Abs. 1, Satz 1 der Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes beruft die 1. Stellv. Vorsitzende des Kreisverbandes Würzburg eine 

Mitgliederversammlung zum 17. September 2026 um 18.30 Uhr

im großen Sitzungssaal des Landratsamtes - Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg ein.

Für diese Mitgliederversammlung schreiben wir gemäß § 54, Abs. 3 die Nachwahl des/der Vorsitzenden des Kreisverbandes aus.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK Kreisverband Würzburg als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband.

Das passive Wahlrecht steht allen Mitgliedern des Kreisverbandes Würzburg ab Vollendung des 18. Lebensjahres zu (§ 9 Abs. 2 BRK-Satzung).

Unter Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum Donnerstag, den 03. September 2026 um 18:00 Uhr.

Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.

Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den: Wahlvorbereitungsausschuss, Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Würzburg, Zeppelinstraße 1–3, 97074 Würzburg einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang). Die Wahlvorschläge richten Sie bitte an wahlvorschlag.wue@brk.de

Wahlvorbereitungsausschuss