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Unser Angebot richtet sich an Personen ab 18 Jahren
die in psychiatrischer Behandlung sind oder waren
die sich aufgrund ihrer psychischen Situation verunsichert, bedroht oder verwirrt fühlen
die nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik oder einer Rehabilitationseinrichtung Schritte in die Selbständigkeit machen möchten
die ihre momentane Situation als kontaktarm, einengend oder krankmachend empfinden
und dafür ein individuelles Unterstützungsangebot brauchen und wünschen.
Ambulant betreutes Wohnen heißt Unterstützung in Fragen:
des Wohnens
der Arbeit/Tagesstruktur
der Freizeit
der psychischen Gesundheit
Kontakte
Ambulant betreutes Wohnen bedeutet konkret:
Individuelle Unterstützungsangebote, die auf dem Hintergrund eines gemeinsam erarbeiteten Hilfeplans in einer Betreuungsvereinbarung beschrieben werden.
Regelmäßige Einzel – und gegebenenfalls Gruppengespräche
Praktische Unterstützung (z.B. bei Behördengängen Regelung finanzieller Angelegenheiten, bei der Suche nach einer Beschäftigung oder REHA – Maßnahme).
Gemeinsame Planung und Gestaltung von Freizeit.
Bei Bedarf gemeinsame Erarbeitung einer sinnvollen, den individuellen Voraussetzungen angemessenen Tagesstruktur und Hilfestellung bei der Erschließung von Möglichkeiten.
Erschließung von weiterführenden, ergänzenden Hilfen
Ziele des Ambulant betreuten Wohnens sind:
eigenverantwortliche Gestaltung des persönlichen Lebensraumes
Aufbau von Kontakten zu anderen Menschen
Aufbau der Fähigkeit bestehende Beziehungen aufrecht zu erhalten und den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend zu gestalten
Sicherheit im Umgang mit den Anforderungen des Alltags (z.B: Selbstversorgung, Umgang mit Geld, Regelung persönlicher Angelegenheiten)
Stärkung der Konfliktfähigkeit
Umgang mit der psychischen Beeinträchtigung
Stärkung der Fähigkeit mit Krisensituationen angemessen umzugehen
Selbstvertrauen in eigene Stärken (zurück-) gewinnen.
Wohnformen:
Verschieden große Wohngemeinschaften in vom BRK angemieteten Wohnungen. Einzelwohnen in der eigenen Wohnung (auch Wohngemeinschaft möglich).
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt in Anlehnung an SGB XII über den jeweils zuständigen Kostenträger. Kosten für Lebensunterhalt und Miete bringen die Klienten selbst auf.
Ansprechpartnerin
Frau Sybille Ludewig-Pechtl Sachgebietsleiterin Ambulant betreutes Wohnen und Zuverdienstbetriebe