Buehnenbild10.jpg

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Sozialpsychiatrie
  3. Tageszentren

Tageszentrum für seelische und soziale Gesundheit

Ansprechpartnerin

Frau

Isabel Hofmann

Leiterin Tageszentren für seelische und soziale Gesundheit

Tel: 0931 / 80008-841
Kontaktformular

Das Tageszentrum ist eine teilstationäre Einrichtung für psychisch erkrankte Menschen. Es ergänzt die bisher vorhandenen Angebote und schließt eine Lücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

Das Angebot richtet sich an Menschen,

  • die zu Hause oder in beschützten Wohnformen leben und einer sozialpsychiatrischen Betreuung während des Tages bedürfen,
  • die keiner regelmäßigen Arbeit nachgehen können und/oder über keine tragfähigen sozialen Kontakte verfügen,
  • für die eine berufsfördernde, medizinische Rehabilitation aufgrund der seelischen Erkrankung derzeit nicht (mehr) möglich ist.

Das Tageszentrum bietet eine kontinuierliche, stützende und aktivierende Betreuung. In diesem geschützten Rahmen besteht für die Klient/innen die Möglichkeit, ihre vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten zu überprüfen und zu fördern, sowie verloren gegangene Kompetenzen wiederherzustellen.

Hierbei werden vor allem die vorhandenen gesunden Anteile berücksichtigt.

Tagesstrukturierende Angebote

Betreutes Arbeiten mit Zuverdienstmöglichkeiten

Arbeitstherapeutisches Angebot von 90 Minuten, das je nach Leistungsverhalten individuell abgestimmt wird.

Ergotherapeutische Aktivitäten

Töpfern, Holzarbeiten, Gedächtnistraining, Korbflechten, angeleitetes Malen, 3-dimensionales Gestalten und vieles mehr.

Kulturelle Angebote

Ausflüge, Besuche von Museen, Ausstellungen und vieles mehr.

Interessensgruppen

Schwimm-, Entspannungs-, Musik- und Sportgruppe und vieles mehr.

Aufnahmeverfahren/Finanzierung

Voraussetzung für eine Aufnahme in das Tageszentrum für seelische und soziale Gesundheit erfolgt im Rahmen des Gesamtplanverfahrens.

Gemeinsam mit den Klienten wird ein auf die persönlichen Belange und Fähigkeiten abgestimmtes Betreuungs- und Förderungsprogramm mit verbindlichem Charakter erstellt.

Den Bedürfnissen nach sozialen Kontakten und Anerkennung, sowie nach sinnvoller Beschäftigung und Arbeit wird durch differenzierte, individuelle Angebote Rechnung getragen.

Die Hinführung zur Einhaltung verbindlicher Absprachen ist Inhalt der Förderung.

Es besteht die Möglichkeit an einem gemeinsamen Essen teilzunehmen.

In entspannter, tragender Atmosphäre wird eine ganzheitliche Betreuung angeboten, in der lebendiges Lernen und Leben in der Gemeinschaft gefördert wird.

Die Aufenthaltsdauer ist grundsätzlich unbegrenzt möglich. Sie richtet sich nach den individuellen Förderungsprogrammen, bzw. nach den Besonderheiten des Einzelfalles.
Die teilstationäre Betreuung wird als erfüllt angesehen, wenn die täglichen Anwesenheit mindestens 4 Stunden ergibt.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Pflegesatz im Rahmen des SGB XII.

Nach der verbindlichen Entscheidung zur regelmäßigen Teilnahme ist ein Antrag auf die Kostenübernahme der Maßnahme beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger zu stellen.

 

Unseren aktuellen Flyer können Sie hier herunterladen.